Wie komme ich zu euch?
Unsere Praxis befindet sich in der Hamerlingstraße 1/4 in 3910 Zwettl. Ihr könnt direkt vor der Praxis parken, beachtet aber bitte dass es sich dabei um eine Kurzparkzone (90min Parkdauer) handelt - vergesst also nicht die Parkuhr zu stellen. Eine Haltestelle des Stadtbus Zwettl befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Ist die Praxis barrierefrei?
Nein, die Praxis ist leider nicht barrierefrei. Ihr solltet fähig sein, die Stufen für ein Stockwerk zu steigen. Falls dies nicht möglich ist, bieten wir gerne einen Hausbesuch an.
Wie komme ich an einen Termin?
Termine müssen im Vorhinein vereinbart werden. Am besten Ihr kontaktiert uns telefonisch und wir machen uns einen Termin aus. Terminvereinbarung unter 0676/363 21 71 möglich.
Brauche ich eine Verordnung?
Ja, eine aktuelle Vererordnung vom Hausarzt oder Facharzt ist die rechtliche Voraussetzung um eine Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können. Lediglich für Beratungen oder Präventives Training wird keine Verordnung benötigt.
Was muss ich alles zur Physiotherapie mitnehmen?
Bei der ersten Einheit fällt es uns leichter wenn du deine Befunde, Röntgenbilder, MRT's und sonstige Diagnosestellungen mitnimmst. Ebenso solltest du zur ersten Einheit eine Verordnung für Physiotherapie mitbringen. Für die Therapie ansich, bitten wir dich ein Handtuch, lockere Kleidung und etwas zu trinken mitzunehmen.
Was passiert wenn ich eine Therapie absagen muss?
Es kann jedem einmal etwas dazwischenkommen - sei es weil man krank wird oder weil man einen Termin übersehen hat. Wir bitten dich mindestens 24 Stunden vorher Kontakt mit dem/der jeweiligen Therapeut/in aufzunehmen, da wir durch Terminabsagen einen planerischen Mehraufwand haben. Termine die nicht fristgerecht abgesagt werden, müssen wir leider in voller Höhe in Rechnung stellen. Versäumte Termine werden von der Krankenkasse nicht abgegolten.
Welchen Betrag bekomme ich von der Krankenkasse retour erstattet?
Die Rückvergütung is je nach Krankenkasse unterschiedlich. Erfahrungsgemäß werden ca 50% rückerstattet (Stand 2024)
Ob die Verordnung vorab bewilligt werden muss, ist bei der jeweiligen Krankenversichung, abzuklären.
Die Rechnung ist gemeinsam mit der Verordnung und Zahlungsbestätigung bei der Krankenkasse einzureichen.
Müssen alle verordneten Termine in Anspruch genommen werden?
Nein, gemeinsam mit deinem Therapeuten wird auf Basis des Fortschritts entschieden, wieviel Einheiten notwendig sind.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Die Rechnungslegung erfolgt nach persönlicher Vereinbarung, in der Regel ist dies nach fünf oder zehn Einheiten der Fall. Die Rechnung ist per Überweisung zu begleichen.